Wann darf nicht behandelt werden?
Es wird zwischen absoluten und relativen Kontraindikationen unterschieden.
Entweder muss von einer Behandlung ganz abgesehen werden oder es kann örtliche begrenzt / mit einer anderen Methode behandelt werden.
Um unnötige Risiken auszuschliessen, wird vor der ersten Behandlung eine Befunderhebung durchgeführt.
Absolute Kontraindikationen (KEINE Behandlungen):
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Fieberhafte Erkrankungen
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Entzündliche Prozesse
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Arterielle Verschlusskrankheit (pAVK)
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Ausgeprägte Arteriosklerose
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Aneurysma (Aussackung einer Arterie)
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Frischer Herzinfarkt
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Herzinsuffizienz (starke Herzschwäche)
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Phlebitis (Venenentzündung)
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Thrombose (Blutgerinsel)
Relative Kontraindikationen (mögliche Behandlung, mit örtlichen/zeitlichen Einschränkungen):
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Akute Muskel-, Sehnen- oder Bandverletzungen
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Chirurgische Eingriffe der Wirbelsäule
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CRPS (Morbus Sudek)
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Lymphome
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Neurologische Ausfallerscheinungen
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Nervenkompressionen am Lendenwirbel 4
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Offene Wunden
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Schwangerschaft bis Ende 3.Monat
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Tumoröse Prozesse